Lohndestillieren
Gerne destillieren wir Ihre Obstmaische, Ihren Most oder Ihre Trester für Sie.
Sie wissen gerne was Sie im Glas haben, Sie bieten Ihren Gästen gerne etwas Selbstgemachtes an?
Kein Problem! Sie haben das Obst, wir die Brennerei. Wir destillieren aus ihren Früchten Ihr persönliches Destillat.
Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen um brennen zu dürfen:
- Sie müssen Stoffbesitzer sein. Als Stoffbesitzer gilt eine Person, die Obstrohstoffe besitzt, jedoch kein eigenes Brenngerät, um aus den Obstmaischen einen Edelbrand herzustellen. In einem Betriebsjahr (01. Oktober bis 30. September) darf ein sogenannter Stoffbesitzer bis zu 50 Liter reinen Alkohol (ca. 120 Liter 40% vol.) brennen.
- Das Obst muss selbstgewonnen sein, das heißt es muss vom eigenen Grundstück stammen, selbst geerntet oder selbst gesammelt werden (oder von einem Beauftragten, Familienmitglied, etc.). Es darf kein gekauftes Obst, Wein oder dergleichen verarbeitet werden.
- Nur eine Person eines gemeinsamen Haushaltes darf als Stoffbesitzer aktiv werden.
- Es darf keine Form von Fremdzucker (Haushaltszucker, Saftkonzentrat, etc.) den Obstmaischen zugesetzt werden.
- Die Maische muss mindestens 7 Tage bevor sie gebrannt wird in unserer Brennerei „vorgestellt“ werden.
Wir haben ein Anleitung für Sie zusammengestellt, in der die wichtigsten Punkte enthalten sind, die beim Einmaischen der Früchte zu beachten ist. >>Download<<
Wenn wir nun Ihr Interesse am Lohnbrennen geweckt haben, sprechen Sie uns an, wir geben Ihnen gerne weitere Tipps. Eine Email oder ein Anruf genügt.